Der Widerspruchsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamt ist ergangen.
Da schon Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar eingereicht worden ist, und der Widerspruchsbescheid dem Widerspruch nicht stattgegeben hat, halten wir die Klage aufrecht und warten auf den Verhandlungstermin.
Der Widerspruch wird zurückgewiesen.
Aus der Begründung der Zurückweisung könnte man entnehmen das es sich um ein Versuch handelt, und der Versuchszeitraum am 31. Dezember 2010 endet. Auch ist es zulässig "Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten."
Hier noch zwei weitere Zitate aus der Begründung:
"Die Freigabe dieses begrenzten Raumes auch für den Radverkehr würde eine nicht hinzunehmende Gefährdung der Radfahrer wie auch der Fußgänger und wartenden ÖPNV-Nutzer, insbesondere aber auch der aussteigenden Fahrgäste verursachen."
"… andererseits sind die Radfahrer durch die in Längsrichtung verlaufenden Straßenbahnschienen erheblich selbst gefährdet."
Dieser begrenzte Raum wurde erst kürzlich mit dieser Aufteilung umgebaut. Ein Ausschluss des Radverkehrs war nicht geplant. Einwände gegen die Führung wurden als nicht zutreffend abgewiesen.
Das Gefährdungspotetial der Straßenbahnschienen ist auch in anderen Straßen vorhanden, in der nicht nur der ÖPNV verkehrt sondern darüber hinaus auch noch der Motorisierte Individualverkehr.
27.09.2010
Klage beim Verwaltungsgericht Weimar eingereicht
Nachdem nun vier Monate seit Einlegen des Widerspruches vergangen sind und kein Widerspruchsbescheid erlassen worden ist, wurde Klage beim Verwaltungsgericht Weimar eingereicht.
19.08.2010
Widerspruch bei der Stadt eingereicht
Der Widerspruch (pdf) ist bei der Stadt Erfurt eingereicht. Dieser wurde von Seiten der Stadt Erfurt (pdf) abgelehnt. Da der Widerspruch aufrecht erhalten wird, wird er dem Thüringer Landesverwaltungsamt zur Entscheidung vorgelegt.
Mit diesem Schritt beginnt auch ein gewisses Kostenrisiko, beachten Sie dazu unseren Spendenaufruf. Sollte der Klageweg beschritten werden, können Kosten in Höhe von ca. 4000,- € entstehen. Bisher sind Unterstützungsspenden in Höhe von 150,- € eingegangen.
Rechtliche Schritte nötig
Weiter unten beschreiben wir die Ergebnisse der Studie der Fachhochschule (FH) Erfurt, die in einer Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten unter der Leitung der FH diskutiert wurden und in einer Handlungsempfehlung mündeten.
Vorgesehen war, die Bahnhofsunterführung im Schienenbereich probeweise für ein Jahr für den Radverkehr freizugeben. Dazu wurden flankierende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorgeschlagen (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h für alle, Öffentlichkeitsarbeit, Überholverbot für Radfahrer, Kontrolle des Verhaltens).
Leider wurden dieses wegen massiver Sicherheitsbedenken der EVAG und der Polizei nicht umgesetzt. Eine nochmalige Diskussion im Bau- und Verkehrsausschuss brachte keine Änderung der Lage. Es wurde beschlossen, die jetzige Sperrung aufrecht zu erhalten. Zwar muss nun noch der Stadtrat gehört werden, aber wir gehen davon aus, dass auch hier keine andere Entscheidung getroffen wird.
Deshalb haben wir uns entschlossen, rechtlich gegen diese Anordnung vorzugehen und wollen Widerspruch einlegen. Da das der ADFC als Verein nicht tun kann, muss eine Privatperson als Betroffener handeln. Volkmar Schlisio hat sich dazu bereit gefunden. Der Landesvorstand hat dazu beschlossen, dass der ADFC ihn dabei finanziell unterstützt.
Nun sind wir auf die Hilfe unserer Mitglieder angewiesen. Alle, die etwas gegen die Sperrung tun wollen, können sich hier beteiligen.
Spenden bitte auf das Konto des ADFC KV Erfurt bei der DKB BLZ 12030000, Konto-Nr. 940866 Zweck: „Bahnhofstunnel“
Absage der probeweise Freigabe des Straßenbereiches
Im Herbst letzten Jahres erfolgte die Abstimmung der betroffenen Verbände unter Moderation der Fachhochschule Erfurt. Im Ergebnis einigte man sich darauf, das Radfahren auf der Straße zu empfehlen.
Das Ergebnis dieser Abstimmung kann auf der Seite der Stadt Erfurt eingesehen werden und Sie ruft zur weiteren Beteiligung auf.
Daraufhin bereitete die Straßenverkehrsbehörde eine Freigabe des Straßenbereiches probeweise für ein Jahr vor. Vor deren Umsetzung wurde die Polizei, die EVAG und der ADFC angehört. Der ADFC sprach sich natürlich für die Umsetzung aus, die beiden anderen votierten dagegen. Daraufhin wurde die Umsetzung abgesagt. Eine erneute Anhörung im Bauausschuss brachte erwartungsgemäß; nur die alten bekannten Argumente der Radgegner, so dass keine Öffnung in Sicht ist.
Deswegen erwägt der ADFC jetzt rechtliche Schritte, um eine Freigabe des Bahnhofstunnels für Radfahrer zu erreichen.
Wie weiter im Bahnhofstunnel?
Kompromiss im Miteinander der Verkehrsarten gesucht
Nachdem wir im letzten PR noch von einem vernünftigen Miteinander im Bahnhofstunnel ausgegangen waren, wurde kurz danach im Stadtrat das Votum des Bauausschusses gekippt und ein CDU-Antrag auf Vollsperrung für Radfahrer beschlossen. Damit waren die Fronten endgültig verhärtet und es standen sich "Fußgänger-Schützer" und "Fahrrad-Egoisten" unversöhnlich gegenüber.
Um diese Situation wieder auf eine sachliche Grundlage zu stellen, beauftragte die Stadt auf Vorschlag des ADFC das Institut für Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt mit der Erstellung einer Analyse. Diese wurde im August veröffentlicht.
Das Ergebnis der Studie lässt sich in seinen wichtigsten Punkten kurz so zusammenfassen:
Die Konflikte im Bahnhoftunnel sind deutlich geringer als die Situation vermuten lässt und als teilweise behauptet wird, obwohl das Fahrverbot nur von 27% der Radfahrer beachtet wird.
Dies ist insbesondere dem Effekt zuzuschreiben, dass sich aufgrund der gefühlten Unsicherheit in dem Bereich fast alle Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten; also der paradoxe Effekt "Sicherheit durch gefühlte Unsicherheit" weitestgehend eintritt. Allerdings werden aufgrund dessen die wenigen Rücksichtslosen als besonders störend und konfliktträchtig empfunden, ohne dass es tatsächlich bisher zu statistisch nachweisbaren Konflikten gekommen ist.
Die benachbarten Routen - Schmidtstedter Knoten und Löberstraße werden zwar als Entlastungsrouten intensiv genutzt, sind aber keine Alternative, da der Bahnhof selbst ein wichtiges Ziel ist.
Als am wenigsten problematische Lösung stellt sich die "Sperrung Gehweg und Freigabe Fahrbahn für Radfahrer" dar. Das entspricht der Forderung des ADFC, kommt sicher auch den Fußgängern entgegen, stößt aber auf grundsätzliche Ablehnung bei der EVAG. Sie sieht darin die größte Unfall-Gefährdung und eine Zunahme der Belastung ihrer Fahrer in der ohnehin sehr unübersichtlichen Situation.
Diese Lösung könnte z.B. durch folgende weitere Maßnahmen unterstützt werden:
Geschwindigkeitsbeschränkung im Tunnel
Entlastung des Tunnels durch Öffnung des Hbf.-Südzugangs für Fußgänger
Einbau eines Hindernisses zwischen den Gleisen, um das Überholen im Tunnel zu verhindern. Dies darf jedoch nicht zu einer Gefährdung führen.
Im Herbst wird es eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Fachhochschule geben, in welcher die beteiligten Institutionen und Verbände in wenigen Abstimmungsrunden zu einem konsensfähigen Ergebnis gelangen sollen.
Ein Ärgernis besonderer Art für Rad fahrende Menschen in Erfurt ist die Situation am Bahnhofstunnel, gleich in Nachbarschaft zum Radhaus mit ADFC Geschäftsstelle. Um den Abstieg Erfurts in die 4. Liga der Fahrradfreundlichkeit wieder wett zu machen und eine vernünftige Lösung herbei zu führen, hat der ADFC Erfurt ein Faltblatt mit Erklärungen der Situation und Forderungen an den Oberbürgermeister der Stadt angefertigt. Dieses gibt es in Erfurter Fahrradläden, beim ADFC oder kann hier heruntergeladen werden (Achtung 3,4 MB). Der ADFC wünscht sich, dass möglichst viele Radfahrerinnen und Radfahrer die Forderungen mit ihrer Unterschrift unterstützen. Dazu kann der Abschnitt an den OB direkt geschickt oder beim ADFC abgegeben werden. Vielen Dank!